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   OLG Hamm, 21.06.1989 - 20 U 35/89   

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https://dejure.org/1989,8380
OLG Hamm, 21.06.1989 - 20 U 35/89 (https://dejure.org/1989,8380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.1989 - 20 U 35/89 (https://dejure.org/1989,8380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 20 U 35/89 (https://dejure.org/1989,8380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls; Versicherungsnehmer; Überhöhte Geschwindigkeit; Schlechte Straßen- und Sichtverhältnisse; Überholmanöver an unübersichtlicher Stelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 43
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Gleichwohl kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Blutalkoholkonzentration bei der Klägerin mit einem Wert von 0, 59 Promille eher am unteren Bereich der etwa bei 0, 3 Promille einsetzenden Skala (Senat VersR 1990, 43, 44) liegt.
  • KG, 09.06.1995 - 6 U 232/94

    Relative Fahruntüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,72 Promille;

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  • OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 1/99

    Überholen in einer Kurve als grobe Fahrlässigkeit, Versicherung,

    Dies ist - entgegen der Auffassung der Berufung - keine Fehleinschätzung, wie sie auch einem durchschnittlichen Fahrer im Straßenverkehr jederzeit unterlaufen kann, etwa unter besonderen Umständen bei Überholen in der begründeten Annahme, den Vorgang besonders schnell abschließen zu können (vgl. dazu OLG Hamm, VersR 1990, 43).
  • OLG Köln, 19.02.2002 - 9 U 132/01

    Überfahren eines Stoppschildes

    Durch derartige Umstände darf sich ein Verkehrsteilnehmer nicht in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen lassen (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 43; BAG VersR 1999, 518 jeweils zur insoweit vergleichbaren Situation bei Rotlichtverstößen).
  • OLG Köln, 10.09.2002 - 9 U 106/01

    Leistungsfreiheit einer Versicherung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Durch derartige Umstände darf sich ein Verkehrsteilnehmer nicht in seiner Aufmerksamkeit auf eine Verkehrsampel beeinträchtigten lassen (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 43; BAG, VersR 1999, 518).
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